Vertragsbedingungen Festlieferungen Barzahlung

 

Grundsätzliches

Die angegebenen Preise sind für Privatkunden. Für grosse Anlässe können die Materialpreise angepasst werden.

Festanlieferungen werden nur gegen 100% ige Vorauszahlung ausgeführt. Zudem müssen wir bei Lieferungen, welche den Endbetrag von

Fr. 1000.-- unterschreiten einen Lieferzuschlag von Fr. 200.--verrechnen.

Die Erwin Huber Getränkehandlung vermietet ausschliesslich Festmaterial, wenn sie auch die Getränke dazu liefert.

Reservation

Reservationen werden in der Reihenfolge der Auftragserteilung ausgeführt, solange das gewünschte Material verfügbar ist. Da auch wir das Material teilweise zumieten müssen und uns an die Vertragsbedingungen unserer Lieferanten zu halten haben, sind wir auf Ihre frühzeitige Bestellung angewiesen.

Mietdauer

Die Miete versteht sich pro Anlass und Wochenende. Für jedes Folgewochenende wird 50% des Mietpreises verrechnet.

Annulation

Bei kurzfristigen Absagen von Festmaterial behalten wir uns vor, die Mietkosten zu verrechnen.

Lieferung

Die Frankolieferung versteht sich auf den Festplatz (Abladeort) inklusive Rücktransport. Bei vereinbarten Lieferungen, wo niemand vor Ort; resp. Erreichbar ist, werden wir den allfälligen Aufwand verrechnen.

Bei der Rücknahme muss das Festmaterial am vereinbarten Standort termingerecht bereitgestellt werden.

Sorgfaltspflicht

Der Mieter muss das Mobiliar in einwandfreiem, sauberem Zustand zurückgeben. Beschädigtes oder fehlendes Material wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Ebenso werden die Kosten für die Reinigung von verschmutztem Mobiliar verrechnet. Es ist verboten die Infrastruktur durch Schrauben, Nägel, Farbe, Selbstkleber usw. zu verändern.

Kühler

Die zur Verfügung gestellten Kühlschränke und Kühlanhänger dienen einzig zur Kühlung von Getränken. Die Lagerung von Lebensmitteln wie Gemüse, Fisch, Fleisch, Käse, Butter usw. ist nicht gestattet.  Bei Nichteinhalten dieser Regelung kann der Mieter von der Eidg. Lebensmittelkontrollstelle mit bis zu Fr. 20'000.-- gebüsst werden.

Getränkeverkaufsstände

In den Verkaufsständen ist grillieren, frittieren oder kochen verboten.

Bei Missachtung werden dem Mieter Fr. 500.-- Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Rücknahme der Getränke

Grundsätzlich können nur saubere und einwandfrei wieder verwendbare Getränke zurückgenommen und gutgeschrie­ben werden. Angebrochene Container, Fässer und Kartons können wir nicht mehr weiterverkaufen und werden deshalb nur mit dem Wert des Leergutes vergütet. Fässer und Container gelten als angebrochen, wenn der Deckel entfernt wurde. Das Leergut muss sortiert zurückgegeben werden. Sortieren durch uns wird nach Aufwand verrechnet.

 

Liefer- und Rücknahmezeiten:                     Montag bis Freitag                       von 8.oo-12.oo und von 13.oo-17.oo Uhr

                                                                 Samstag                                     von 8.oo-12.oo Uhr

                                                                 Sonntag                                      GESCHLOSSEN

Versicherung

Die Versicherung des Festmaterials ist Sache des Veranstalters.

 

Der Mieter erklärt, die vorliegenden Bestimmungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.

 

 

Datum:________________________________                           Unterschrift Mieter/in:________________________________

 

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