Vertragsbedingungen
Festlieferungen Barzahlung
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Grundsätzliches
Die
angegebenen Preise sind für Privatkunden. Für grosse Anlässe können die
Materialpreise angepasst werden. Festanlieferungen
werden nur gegen 100% ige Vorauszahlung ausgeführt. Zudem müssen wir bei
Lieferungen, welche den Endbetrag von Fr. 1000.--
unterschreiten einen Lieferzuschlag von Fr. 200.--verrechnen. Die Erwin Huber
Getränkehandlung vermietet ausschliesslich Festmaterial, wenn sie auch die
Getränke dazu liefert. Reservation
Reservationen werden
in der Reihenfolge der Auftragserteilung ausgeführt, solange das gewünschte
Material verfügbar ist. Da auch wir das Material teilweise zumieten müssen
und uns an die Vertragsbedingungen unserer Lieferanten zu halten haben, sind
wir auf Ihre frühzeitige Bestellung angewiesen. Mietdauer
Die Miete versteht
sich pro Anlass und Wochenende. Für jedes Folgewochenende wird 50% des
Mietpreises verrechnet. Annulation
Bei kurzfristigen Absagen
von Festmaterial behalten wir uns vor, die Mietkosten zu verrechnen. Lieferung
Die Frankolieferung
versteht sich auf den Festplatz (Abladeort) inklusive Rücktransport. Bei
vereinbarten Lieferungen, wo niemand vor Ort; resp. Erreichbar ist, werden wir
den allfälligen Aufwand verrechnen. Bei der Rücknahme muss
das Festmaterial am vereinbarten Standort termingerecht bereitgestellt
werden. Sorgfaltspflicht
Der Mieter muss das
Mobiliar in einwandfreiem, sauberem Zustand zurückgeben. Beschädigtes oder
fehlendes Material wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Ebenso werden die
Kosten für die Reinigung von verschmutztem Mobiliar verrechnet. Es ist
verboten die Infrastruktur durch Schrauben, Nägel, Farbe, Selbstkleber usw.
zu verändern. Kühler
Die
zur Verfügung gestellten Kühlschränke und Kühlanhänger dienen einzig zur
Kühlung von Getränken. Die Lagerung von Lebensmitteln wie Gemüse, Fisch,
Fleisch, Käse, Butter usw. ist nicht gestattet. Bei Nichteinhalten dieser Regelung kann der Mieter von der
Eidg. Lebensmittelkontrollstelle mit bis zu Fr. 20'000.-- gebüsst werden. Getränkeverkaufsstände
In den Verkaufsständen
ist grillieren, frittieren oder kochen verboten. Bei
Missachtung werden dem Mieter Fr. 500.-- Reinigungskosten in Rechnung
gestellt. Rücknahme der Getränke
Grundsätzlich
können nur saubere und einwandfrei wieder verwendbare Getränke zurückgenommen
und gutgeschrieben werden. Angebrochene Container, Fässer und Kartons können
wir nicht mehr weiterverkaufen und werden deshalb nur mit dem Wert des
Leergutes vergütet. Fässer und Container gelten als angebrochen, wenn der
Deckel entfernt wurde. Das Leergut muss sortiert zurückgegeben werden.
Sortieren durch uns wird nach Aufwand verrechnet. Liefer-
und Rücknahmezeiten: Montag
bis Freitag von
8.oo-12.oo und von 13.oo-17.oo Uhr Samstag von
8.oo-12.oo Uhr Sonntag GESCHLOSSEN Versicherung
Die Versicherung des
Festmaterials ist Sache des Veranstalters. Der Mieter erklärt,
die vorliegenden Bestimmungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden
zu sein. Datum:________________________________ Unterschrift
Mieter/in:________________________________ Zurück an Erwin Huber Getränke, Fax Nr. 01 480 04 72 |